Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten.
Wir speichern nur notwendige essenzielle Cookies, wie z.B. den Session-Cookie beim Login.
Mehr erfahren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind wesentlicher Bestandteil aller Rechtsgeschäfte die wir mit
jedwedem Abnehmer abschließen. Wir gehen davon aus, daß es sich bei
unseren Vertragspartnern um Vollkaufleute handelt. Sofern nicht Vollkaufleute unsere Vertragspartner sind, gelten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen
Regelung.
Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Hiervon abweichende
allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bestellers gelten nur in dem
Fall, in denen ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Angebote
Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf der angebotenen Ware ist ausdrücklich
vorbehalten. Die Vertragsannahme und der Umfang der Lieferung erfolgt
ausschließlich gemäß unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn
eine entsprechende schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt ist.
3. Preise
Alle Katalogpreise gelten ab Lager oder Werk ohne Verpackungs-, Versand- und Verladekosten. Ausgenommen sind solche
Produkte, die mit einem "Freizeichen" versehen sind, also
entsprechend frei per Spedition, frei Empfangsstation per Bahn, ausgenommen Insel-Lieferungen. Sofern
Verpackungskosten für unsere Lieferungen anfallen, berechnen wir diese zum
Selbstkostenpreis. Die Rücknahme des Verpackungsmaterials ist ausgeschlossen. Wir bemühen uns jedoch, solche
Materialien zu verwenden, die einer Reststoffbewirtschaftung zugänglich sind.
Die in den Preislisten genannten Einzelpreise sind nicht verbindlich. Für den geschlossenen Vertrag sind jeweils die
in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehaltenen Preise maßgeblich.
Sofern zwischen Vertragsschluß und Lieferdatum sich die Lieferpreise unserer Lieferanten erhöht haben, sind wir
berechtigt, diese Preise, auch abweichend von unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung, in Rechnung zu stellen. Sofern Vertragspartner nicht Kaufleute sind, gilt diese Regelung
entsprechend, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferdatum mindestens 4
Monate vergangen sind. Der Mindestauftragswert ist Euro 50,–.
4. Zahlungen
Die von uns erstellten Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zu begleichen oder 30 Tage nach
Rechnungsdatum rein netto. Ein Skontoabzug ist nur von dem
jeweiligen Warenwert möglich. Soweit die Rechnung darüber hinaus Kosten für Verpackung, Transport o. ä. enthält, ist
ein Skontoabzug nicht möglich. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn
Gutschrift des Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten erfolgt ist. Scheckzahlungen erfolgen stets
erfüllungshalber. Zahlungseingang ist in diesen Fällen ebenfalls die Gutschrift des
Scheckbetrages auf unser Konto. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist nur dann möglich, wenn diese
unbestritten oder rechts- kräftig festgestellt worden sind. Im Falle des
Zahlungsverzuges des Abnehmers sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe der uns belasteten
Bankzinsen zu berechnen, mindestens jedoch 4 % über dem für den
jeweiligen Zeitraum bekanntgegebenen Diskontsatz der Bundesbank.
5. Lieferung
Sofern für unsere Lieferung ein Datum angegeben ist, ist dies grundsätzlich unverbindlich. Es handelt sich hierbei
lediglich um Richtwerte, deren Nichteinhaltung jedoch grundsätzlich nicht zu
Ansprüchen des Bestellers führen kann. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ein Liefertermin ausdrücklich
und schriftlich als Fixliefertermin von uns bestätigt worden ist. Teillieferungen
auf den Gesamtauftrag behalten wir uns im Interesse einer zügigen Abwicklung des Auftrages ausdrücklich vor. Soweit
Teillieferungen erfolgt sind, sind diese im Rahmen unserer
Zahlungsbedingungen zu regulieren.
Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller erst dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn uns zuvor eine angemessene
Nachfrist für die Lieferung gesetzt worden ist. Diese Nachfrist muß
mindestens 2 Wochen ab Eingang der schriftlichen Mitteilung des Bestellers bei uns betragen. Sofern die
Lieferverzögerung auf höhere Gewalt beruht, ist jegliche Verantwortung durch uns
ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aufgrund des Lieferungsvertrages sind außer in den Fällen der groben Fahrlässigkeit oder des
Vorsatzes auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt. Sofern die Art
der gelieferten Ware es erfordert, sind wir berechtigt, diese im zerlegten, aber montagefähigen Zustand zu liefern.
6. Vertragserfüllung
Warenversand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht eine anderweitige schriftliche
Vereinbarung erfolgt oder nach dem Katalog vorgesehen ist.
Sobald dem Besteller durch uns angezeigt worden ist, daß die Waren versandfertig sind, sind diese umgehend
abzurufen. Sofern ein umgehender Abruf durch den Besteller nicht erfolgt, sind wir
berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Abnehmers nach eigenem Ermessen zu lagern und entsprechende
Lagergebühren hierfür zu berechnen.
7. Gewährleistung
Für alle gelieferten Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Sollten
den gelieferten Waren offensichtliche Mängel anhaften, so sind diese
umgehend, spätestens jedoch nach 3 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat die Anzeige
innerhalb von 3 Tagen, nach Feststellung der Mangelhaftigkeit zu erfolgen.
Bei Mangelhaftigkeit einer Lieferung wird kostenlos nachgebessert oder Ersatz geliefert. Schlägt die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehl, hat der Besteller das Recht, Minderung oder
Wandelung des Kaufvertrages zu verlangen. Reklamationen werden jedoch nicht anerkannt, wenn die Mängel unserer
gelieferten Ware auf unsachgemäße Verwendung durch den Besteller
zurückzuführen sind. Über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Rechte sind ausgeschlossen, es sei denn, unserer
Firma oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Reklamation der gesamten
Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Ware haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen
unseren jeweiligen Lieferanten, es sei denn, es handelt sich um eine
zugesicherte Eigenschaft. Wir sind von der Haftung befreit, wenn unsere Ansprüche gegen unseren jeweiligen
Lieferanten an den Besteller abgetreten werden. Wir haften wie ein Bürge, soweit
Ansprüche gegen den Lieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar
sind.
Gewährleistungsrechte stehen dem Besteller grundsätzlich jedoch nur dann zu, wenn wir zuvor die Möglichkeit
erhalten, die gerügten Mängel zu begutachten. Wird eine Begutachtung durch
Handlungen des Bestellers verhindert bzw. ist diese nicht möglich durch die Be- oder Verarbeitung der gelieferten
Ware, so können keine Gewährleistungsrechte beansprucht werden.
8. Warenrückgabe
Ein Rechtsanspruch auf Warenrückgabe (Umtausch) besteht grundsätzlich nicht. Lediglich in den Fällen, in denen
ausdrücklich und schriftlich das Einverständnis mit der Rücknahme der Ware
erklärt worden ist, ist eine solche Rücknahme möglich.
Die hierfür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Voraussetzung für die Rücknahme ist der einwandfreie
Zustand der auf Risiko des Bestellers zurückgesandten Ware.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehender Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt der
Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung. Waren bei denen das Eigentum zu unseren Gunsten vorbehalten
ist, dürfen im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs
veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß die hieraus resultieren- den Forderungen auf uns übergehen und der
Besteller den Eigentumsvorbehalt an seinen Kunden weiterleitet.
Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen, die aus dem Weiterverkauf oder der sonstigen Verwendung der
gelieferten Waren einschließlich der etwaigen Nebenrechte an uns ab. Der
Besteller ist verpflichtet, den Kunden, an den die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weitergegeben wurde, auf
unser Verlangen hin zu benennen. Eine Sicherheitsübereignung der unter
Vorbehalt gelieferten Ware ist ausgeschlossen.
Die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen kann der Besteller bis zum jederzeit möglichen Widerruf im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung einziehen. Auf unser Verlangen ist
der Besteller verpflichtet, dem Drittschuldner die Abtretung der Forderung offenzulegen. Der Besteller ist darüber
hinaus verpflichtet, die notwendigen Auskünfte für die Einziehung der
Forderung gegenüber dem Drittschuldner auf unser Verlangen hin bekanntzugeben. Sofern in die Vorbehaltswaren eine
Pfändung erfolgen soll, ist der Besteller verpflichtet, diese umgehend
anzuzeigen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, diese auch gegenüber dem Vollstreckungsorgan ordnungsgemäß
darzustellen. Für die Wahrung unserer Rechte aus dem Vorbehaltseigentum trägt der
Besteller die evtl. anfallenden Kosten.
10. Warenangaben
Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften erfolgen nach bestem Wissen
und Gewissen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben. Eine Gewähr
für diese Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ausdrücklich
über solche Angaben eine schriftliche Zusicherung erteilt worden ist.